Erstellung der Erklärung für Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unsere Website gemäß den Anforderungen aus dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und anderen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen.

Kontakt

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unsere Website auffallen oder Sie Informationen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, senden Sie uns bitte eine E-Mail. Wir sind bemüht Ihnen schnellstmöglich zu antworten.
E-Mail: [email protected]

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Unsere Website ist nach den aufgeführten Richtlinien derzeit nur teilweise barrierefrei.

  • Zwischenüberschriften: Die Auszeichnungen der Zwischenüberschriften können ggf. nicht den Vorgaben der Inhaltshierachie entsprechen. Unsere Redakteure werden hierzu aber geschult und sind angehalten, korrekte Überschriftenhierachien einzurichten.
  • Bilder: Bei Bildern können ggf. alternative Beschreibungstexte fehlen. Unsere Redakteure werden hierzu aber geschult und sind angehalten, alternative Beschreibungen zu hinterlegen.
  • Videos: Bei einigen eingebundenen Videos (intern und extern) können ggf. Untertitel bzw. Transkriptionen fehlen.
  • Leichte Sprache: Derzeit sind Texte in der Regel nicht in leichter Sprache formuliert.
  • Gebärdensprache: Erläuterungen in Gebärdensprache fehlen.
  • Unsere Website wendet sich auch an Fachpublikum und veröffentlicht zum Beispiel Forschungsergebnisse.
  • Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit : Die Seite enthält Texte und Unterseiten, die vom Sprachstil an Fachsprache angelehnt sind und ein Fachpublikum ansprechen.
  • Unverhältnismäßige Belastung: Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde: Folgende Inhalte sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:
    • Einbindungen von Inhalten Dritter 

Maßnahmen zur weiteren Verbesserung des barrierefreien Zugangs

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

  • Wir erstellen Alternativtexte für verwendetes Bildmaterial.
  • In der Gestaltung achten wir auf bessere Lesbarkeit, z.B. durch Anpassung der Templates auf größere Schrift, stärkere Kontraste, Userführung durch Verlinkungen innerhalb der Site.

Funktionen zur Barrierefreiheit

Als Service bieten wir Ihnen auf unseren Seiten folgende Funktionen an.

  • Vorlesefunktion: Inhalte werden akustisch wiedergegeben.
  • Anpassbare Darstellungen: Kontrastmodus, Farbanpassung & Schriftgrößensteuerung.
  • Barrierefreie Interaktion: Animationen & Audiosignale deaktivierbar.
  • Ergonomische Nutzung: Blaufilter & Nachtmodus für augenschonendes Lesen
  • Inklusive Navigation: Optimierte Steuerung für alle Nutzergruppen.
  • Einfache Bedienung: Reduktion komplexer Inhalte für bessere Übersicht.

Dafür setzen auf unserer Seite ein eigens/selbst programmiertes Tool für die Umsetzung der gesetzlich geforderte Barrierefreiheit unserer Website ein (Art. 6 (1) c DSGVO). Hinweise zur Funktion und zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die für uns zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Haben Sie uns eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten gestellt und dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige wenden.

Hinweise zu der für Sie zuständige Durchsetzungsstelle finden Sie hier: https://www.bfit-bund.de/DE/Kontakt/Ueberwachungsstellen-der-Laender/ueberwachungsstelle_laender_node.html. Durchsetzungsstellen unterstützen eine außergerichtliche Streitbeilegung. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 11.06.2025 erstellt. 
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.06.2025 überprüft.

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